Richard Zorn fand seine letzte Ruhe auf dem Hofheimer Waldfriedhof. Links von Haupteingang befindet sich die Grabstelle.
(Feld2, Grab Nr 1)
Dass die Grabstätte von Richard Zorn auf dem Waldfriedhof von Hofheim am Taunus nach Ablauf der üblichen Fristen auch heute noch existiert, ist u.a. einerseits Erica Ludolph und andererseits dem Historischen Arbeitskreis Hofheim zu verdanken.
60 Jahre nach Richard Zorns Tod hat sie im Andenken an ihn das Nutzungsrecht für die Grabstätte im März 2005 rechtzeitig vor dem Fristende gegen Vollmacht und Gebühr bis zu Ihrem Tod übernommen und das Grab stets persönlich gepflegt.
Sie war eine bemerkenswerte Persönlichkeit, was im Frankfurter Personenlexikon ausführlich beschrieben wird: Über Erica Ludolph.
Erica (auch Erika) Ludolph, geb. 25.3.1921 in Hofheim am Taunus, verbrachte Ihre Jugend in unmittelbarer Nachbarschaft von Familie Zorn und schätzte Richard Zorns Arbeit und seine vielseitigen Interessen sehr. „Er war für mich wie ein Großvater“ äußerte sie einmal in einem Zeitzeugengespräch in der Hofheimer Stadtbibliothek. Im Stadtarchiv Hofheim existiert dieses 90minütige Tondokument des Zeitzeugengespräches mit Erica Ludolph von 1995, das man vor Ort anhören kann. (Signatur: StadtAHofh, Best. AV Medien, Sig. 141120, Nr. 06.)
Nach Ihrem Tod am 29.12.2022 in Frankfurt und ihrer Beisetzung am 5. Januar 2023 in Hofheim auf dem Waldfriedhof setzte sich der Historische Arbeitskreis Hofheim dafür ein, dass das Grab von Richard Zorn weiterhin erhalten bleibt und die Grabpflege gesichert ist, die daraufhin dankenswerterweise vom Friedhofsamt der Stadt bis heute übernommen wurde, da das Grab nunmehr als historisch bedeutsam angesehen wurde.
Doch es ist ein Sonderfall, denn diese Grabpflege steht eigentlich nur Ehrenbürgern der Stadt Hofheim zu, zu denen Richard Zorn nicht zählt.
Der Historische Arbeitskreis Hofheim sowie der Verein zur Pflege historischer Grenzmale Hessen e.V. und die SAMMLUNG-RICHARD-ZORN setzen sich dafür ein, dass Richard Zorn, der enorm viel für Hofheim, den Obstbau aber auch die Grenzsteinforschung und Heimatkunde geleistet hat, posthum zum Ehrenbürger ernannt wird oder seine Grabstätte als historisch bedeutsam eingestuft und damit dauerhaft von kommunaler Stelle aus erhalten wird.